Martüberblick zur Photovoltaik Versicherung (03.02.2012 12:38 Uhr)
Trotz massiver Preisminderungen in den letzten Jahren bedeutet eine Photovoltaikanlage immer noch eine große Investition. Sehr oft werden hierfür Kredite aufgenommen, die über die Einspeisevergütung finanziert werden. Die Wirtschaftlichkeit dieser Investition ist aber nur so lange gesichert, wie die Photovoltaikanlage auch funktioniert. Schäden an der Anlage, die zu zeitweiligen oder auch zu totalen Ausfällen führen, machen dieses Finanzierungsmodell allerdings hinfällig. Wie für alle anderen teuren Güter auch muss für eine Photovoltaikanlage deshalb unbedingt eine Versicherung abgeschlossen werden.
Marktüberblick
Es gibt drei bekannte Versicherungsarten, die üblicherweise für Photovoltaikanlagen angeboten werden. Zum einen ist das die sogenannte Allgefahrenversicherung, die meist unter dem Stichwort Photovoltaik-Versicherung angeboten wird. Als Erweiterung für die Photovoltaik-Versicherung ist auch eine Ertragsausfallversicherung erhältlich. Schließlich werden Photovoltaik-Haftpflichtversicherungen angeboten. Und ebenso sind Montageversicherungen auf dem Markt, die sich entweder an den Betreiber oder an Solarteure richten.
Versicherbare Risiken
Die Allgefahren-Versicherung deckt Schäden an der Photovoltaikanlage und deren Komponenten ab. Es werden also Reparaturen oder Ersatz und damit zusammenhängende Kosten übernommen. Die Montageversicherung deckt diese Risiken während der Montage der Anlage, also noch vor der Inbetriebnahme, ab. Die Haftfplichtversicherung tritt für Schäden ein, die durch die Anlage an dritten Personen, Sachen oder Vermögen entstehen, für die der Betreiber sonst mit seinem privaten Vermögen haften müsste.
Braucht man alle Photovoltaik-Versicherungen?
Ohne Haftpflichtversicherung kommt niemand aus, der eine Photovoltaikanlage betreibt, egal, ob diese auf dem eigenen Dach oder einem gemieteten Dach montiert ist. Die Schäden, die durch unglückliche Umstände entstehen können, können tatsächlich exitenzbedrohend sein. Es gilt das alte Beispiel eines Solarmoduls, das sich löst, einen vorbeifahrenden Tankwagen zerstört, dessen Heizöl einen nahgelegenen Bach verseucht. Solche Schäden können einen Betreiber ohne Haftpflichtversicherung in den Ruin treiben.
Dagegen sind die Schäden, die von der Allgefahren-Versicherung abgedeckt sind, vergleichsweise gering. Aber eben nur vergleichsweise. Die gesamte Investition, die ja auch schnell mehrere Zehntausend Euro umfasst, ist dann nutzlos. Mit der Allgefahren-Versicherung wird also die Wirtschaftlichkeit der Investition abgesichert. Gleiches gilt für die Ertragsausfallversicherung, denn der Netzbetreiber zahlt die Einspeisevergütung nur dann, wenn auch Strom fließt.
Bei der Montageversicherung geht es ja meist um recht kurze Zeiträume, die diese abdeckt. Für Solarbetriebe ist die Frage, welche Schäden durch die Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt werden.
Fazit
Bei der Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen gilt ganz klar: Sie ist absolut notwendig. Zur Allgefahren-Versicherung wird aber auch geraten, zumal die Beiträge verglichen mit der Investitionssumme nicht so hoch sind. Wer auf der Suche nach einer Photovoltaik-Versicherung ist, kann dazu Photovoltaik Vergleichsportale im Internet nutzen, die anhand der Beiträge, der abgedeckten Risiken, der Deckungssumme und der Ausschlüsse die Bedingungen vergleichen.
Quelle: http://www.photovoltaik.org/
eMail: info@solaranlage.org
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