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Neue Verpackungsverordnung wird für fairen Wettbewerb sorgen ? (22.02.2008 19:05 Uhr)

Bundestag billigt Änderungen / Novelle kann in Kraft treten

Der Bundestag hat der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Damit kann die Novelle in Kraft treten. Mit den neuen Regelungen werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Neuregelung war am 20.12.2007 vom Bundesrat in wenigen Punkten geändert worden. Die von der Bundesregierung übernommenen Änderungen des Bundesrats hat nun auch der Bundestag gebilligt.

Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren. Um die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu erhöhen, müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer entsorgen können.

Die Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung kann - nach Ablauf der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union - im April 2008 verkündet werden. Sie wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Kommentar der Redaktion der ökoSuchmaschine (ohne Anspruch auf Richtigkeit, rechtliche Sicherheit etc.):

Was bedeutet dies für die Onlineshops und Versandhändler ab Anfang 2009?

Vermutlich werden wieder findige Abmahn-Anwälte diejenigen angfreifen, die die entsprechenden Passagen über die Rücknahmemöglichkeiten nicht oder in falscher Formulierung verwenden. Grüner Punkt (für Produktkartons) und RESY (für die Transportverpackung) sind bekannt, aber RESY ist an kein Entsorgungssystem gebunden. Es wird sicher sehr viel Klärungsbedarf geben, was aus der "Verpackungsverordnung" wie in den AGBs eines Händlers erscheinen darf. Letztendlich vermutet die Redaktion der ökoSuchmaschine, dass Betreiber von Onlineshops in Zukunft nur noch Versandkartons mit einem grünen Punkt verwenden werden können. Ob die Händler die Mehrkosten übernehmen oder in Form der Versandkosten auf den Kunden abwälzen wird sich zeigen. Dann ist der Inverkehrbringer der Kartonagen auch noch verpflichtet die Menge an verbrauchten Kartons zu dokumentieren und darüber Auskunft zu geben. Haben wir nicht jetzt schon genügend Bürokratie? Wo landen denn wohl die meisten Kartons? Doch wohl bei halbwegs umweltbewussten Menschen im Altpapier-Container. Außerdem wird auch eine weitere Verordnung die Menschen, die nicht sortieren möchten, nicht daran hindern Werstoffe korrekt zu entsorgen.

Quelle: http://www.bmu.de/

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