Urteil ohne Ruecksicht auf Klimawandel (17.03.2006 08:24 Uhr)
Urteil ohne Ruecksicht auf Klimawandel
Greenpeace prueft Berufung beim Oberlandesgericht
Hamburg/Aachen 16. 3. 2006 - Im Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat heute die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen das Urteil verkuendet. Danach wird Greenpeace dem Grunde nach zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Ausserdem wird Greenpeace untersagt, RWE-Eigentum zu betreten. Greenpeace hatte die Besetzung eines RWE-Braunkohlebaggers im Mai 2004 mit einer Notstandslage begruendet, da RWE wesentlich zur Klimazerstoerung beitraegt. Das Gericht haette entscheiden muessen, was schwerer wiegt, der von RWE mit verursachte Klimawandel oder die Schadensersatzforderungen von RWE. Das Landgericht Aachen haelt dagegen sowohl "Nothilfe" als auch "rechtfertigenden Notstand" fuer nicht gerechtfertigt.
"Das Urteil ist noch nicht rechtskraeftig. Greenpeace wird pruefen, ob wir in Berufung gehen. Beim drohenden Klimawandel und dem von Greenpeace vorgebrachten Notstandsrecht handelt es sich um eine grundsaetzliche Fragestellung von weitreichender Bedeutung", sagt Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. "Darueber hinaus berufen wir uns auf unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Aktion war auf Grund der Gefaehrdung des Klimas gerechtfertigt. RWE ist der groesste Klimakiller Europas. Der Energiekonzern gehoert wegen seiner klimafeindlichen Energiepolitik auf die Anklagebank."
RWE hat in dem Verfahren nicht widersprochen, dass sie einen erheblichen Beitrag zum weltweiten Klimawandel durch ihre Braunkohleverstromung leisten, obwohl diese Form der Energiegewinnung durch weniger klimaschaedliche Energieformen ersetzt werden koennte. Auch bestreitet RWE nicht, dass Braunkohle hohe externe Schaeden erzeugt und dass RWE-Kraftwerke mit einem relevanten Beitrag an den enormen zu erwartenden Klimaschaeden beteiligt sind.
Nach Auffassung von Greenpeace muss aufgrund der Folgen des Klimawandels bereits heute ein Notstand bejaht werden. Dieser Argumentation folgt das Landgericht Aachen in seiner Urteilsbegruendung nicht. Greenpeace argumentiert in seinem Schriftsatz an die 1. Zivilkammer: "Wenn die anthropogen bedingte Klimaaenderung kein Notstand sein sollte, (...) dann duerfte unsere Rechtsordnung ueberhaupt keinen Notstand mehr anerkennen koennen. Denn es sind keine gravierenderen Katastrophen mehr denkbar."
Rund 50 Aktivisten hatten im Mai 2004 in Hambach fuer den Ausstieg aus der Braunkohle und den Ausbau Erneuerbarer Energien protestiert. Sie waren auf einen 96 Meter hohen Schaufelradbagger geklettert und hatten dort ein Transparent befestigt mit der Aufschrift "Kohle zerstoert das Klima". Kein anderer Energietraeger erzeugt so viel Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom wie Braunkohle. Nach einem Urteil des Landgerichts Koeln vom Oktober 2005 darf Greenpeace RWE als "groessten Klimakiller Europas" bezeichnen.
Quelle: http://www.greenpeace.org
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