Feinstaub: Greenpeace verklagt Bundesregierung (09.05.2006 08:21 Uhr)
Feinstaub: Greenpeace verklagt Bundesregierung
Europaeischer Gerichtshof fuer Menschenrechte soll Schutz der Gesundheit durchsetzen
Hamburg, 8. 5. 2006 - Wegen des voellig unzureichenden Schutzes der Bevoelkerung vor gefaehrlichem Feinstaub reicht Greenpeace heute am Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR) in Strassburg Beschwerde gegen die Bundesregierung ein. Die Regierung hat weder den Anteil des Dieselrusses am Feinstaub gesenkt, noch die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub ausreichend umgesetzt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Deutschland jaehrlich etwa 75.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub. Greenpeace fuehrte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. In Deutschland haben die Umweltschuetzer den Rechtsweg ausgeschoepft und koennen daher den EGMR anrufen.
"Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos hin, dass tausende Menschen fruehzeitig an Dieselkrebs oder anderen Feinstaub-Krankheiten sterben", sagt Guenter Hubmann, Verkehrsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich scheut die Regierung die Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese wuerden keine steuerliche Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das Kompetenzgerangel mit den Laendern scheint die Bundesregierung nicht loesen zu wollen. Nun muss das Gericht dafuer sorgen, dass die Menschen geschuetzt werden."
Die Bundesregierung hat bis heute keine der geplanten Massnahmen umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruss verringern. Dieser macht immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es keine steuerliche Foerderung fuer Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Russfilter nachruesten. Dies wuerde die Belastung mit Dieselruss wesentlich verringern. Es wurde bislang auch keine Kennzeichnung von Pkw verabschiedet, mit der Staedte und Gemeinden zeitweise Fahrbeschraenkungen oder -verbote regeln koennten. Greenpeace fordert von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die Foerderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1000 Euro Foerderung fuer einen wirksamen Filter garantiert, als auch die Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie moeglich umgesetzt werden.
Bereits am 19./20. November 2003 forderte die Umweltministerkonferenz von Bund und Laendern (UMK) die umfassende steuerliche Foerderung von Russpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard Schroeder versprach sie fuer den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub in Kraft. Umweltminister Juergen Trittin legte am 25. April 2005 die Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise umzusetzen.
Quelle: http://www.greenpeace.org
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